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Unternehmensbewertung online
Carl W. Barthel

Unternehmenswert: Dominanz der Argumentationsfunktion

1. Einleitung
Die Kölner Funktionenlehre der Unternehmensbewertung kennt nur drei Hauptfunktionen: die Beratungsfunktion, die Vermittlungsfunktion und die Argumentationsfunktion. Das Hauptaugenmerk in Praxis und Theorie lag bislang in dominanter Weise auf der Beratungsfunktion mit der Zielsetzung Schaffung von Entscheidungswerten. Nunmehr hat Gorny - aufbauend auf den Untersuchungen von Matschke - eine Dissertation vorgelegt, die die Argumentationsfunktion von der wissenschaftlichen Seite bezüglich des Verhandlungsprozesses gründlich beleuchtet und - wie Leuschner formuliert - Einblick in einige neue, theoretisch fundierte Aspekte der Unternehmensbewertung gibt. Dabei begreift Gorny die Verhandlung als semantischen Bezugsrahmen für die Argumentationsfunktion. Nach Gorny induziert die Argumentationsfunktion im Kern ein bilaterales Preisfindungsproblem, das nur von den beteiligten Parteien gemeinsam im Rahmen eines Verhandlungsprozesses gelöst werden kann. Dieser Problemlösungsprozess ist dabei so zu strukturieren, dass auf seiner Grundlage ein Entscheidungsunterstützungssystem entworfen werden kann. Sein Modell basiert auf der mathematischen Theorie der diskreten dynamischen Systeme. Das wesentliche Merkmal einer Preisverhandlung als prozessualem Phänomen ist hiernach im sequentiellen Austausch von Angeboten und Gegenange-boten zu sehen, die der Beeinflussung der jeweiligen Gegenpartei dienen und diese zu einem kon-vergenten Angebotsverhalten (Angebotsfolge Zug um Zug) motivieren. Kommunikation und die wechselseitige Beeinflussung der Parteien sind die zentralen Merkmale des Verhandlungsprozesses.
Die Behandlung der Argumentationsfunktion wurde gegenüber der nach wie vor in Deutschland dominierenden Beratungsfunktion bislang in der Theorie stark vernachlässigt. Der Autor hatte bereits 19908) auf die Dominanz der Argumentationsfunktion hingewiesen, was nicht ohne Widerspruch in der Literatur bleib. So äußerte sich Ballwieser:
"Hier könnte es einerseits eine Vielzahl an Methoden geben, die alle akzeptabel erscheinen, andererseits ist nicht zu erwarten, dass im Einzelfall alle Methoden gleich gut sind. Die Theorie hat nicht ü-berzeugend begründen können, welche Methoden wann taugen, weshalb die Lehre von den Bewertungsverfahren zum Zwecke der Argumentationsfunktion in den Kinderschuhen stecken geblieben ist."

II. Abgrenzung zur "Beratungsfunktion"
Der "Argumentationswert" als Ausfluss der Argumentationsfunktion wird nachfolgend als begrifflicher Gegensatz zum Entscheidungswert als zentraler Gegenstand der Betrachtung im Rahmen der Beratungsfunktion aufgefasst. Der Entscheidungswert ist stets auf ein bestimmtes Bewertungssubjekt (Käufer oder Verkäufer) bezogen mit entsprechend strikter Orientierung am Zielplan und dem Entscheidungsfeld des Bewer-tungssubjekts (Grundsatz der Subjektivität). Insoweit erfordert die Realisation künftiger Ziele die Zukunftsbezogenheit der Bewertung (Grund-satz der Zukunftsbezogenheit), sowohl in Bezug auf den Entscheidungswert des Käufers (Preisobergrenze) als auch in Bezug auf den Entscheidungswert des Verkäufers (Preisuntergrenze).
Diese Entscheidungswerte bleiben zu Vermeidung der Verschlechterung einer Verhandlungsposition "hinter der vorgehaltenen Hand" und stellen die jeweilige Grenze der Konzessionsbereitschaft des Bewertungssubjekts dar. Der Entscheidungswert entspricht dabei dem Preis, bis zu dem sich die Unternehmenstransaktion für das Bewertungssubjet gemessen am Vergleichsprogramm gerade noch lohnt (Grenzpreis). Das Vergleichsprogramm wird üblicherweise im Rahmen der Beratungsfunktion der (bisherigen bzw. künftigen) Geldanlage in eine (langfristige, nahezu risikolose) Staatsanleihe entlehnt, weshalb auch das Investitionskalkül im Vordergrund der Betrachtung steht: ein Investor würde sich nicht rational verhalten, wenn er "unter dem Strich" weniger durch eine Investition in das Bewertungsobjekt erhalten würde als bei einer Vergleichsinvestition (für den Verkäufer bei der Desinvestition gilt dies umgekehrt).
Nachfolgend wird dieses Modell als "Investitionsmodell" bezeichnet. Im Rahmen der Beratungsfunktion dominieren in der Bewertungstheorie auf der Investitionsrechnung aufbauende Bewertungsverfahren, die insgesamt stets prognose- und nutzenorientiert sind. Hierzu werden, allgemein formuliert, künftige Nutzengrößen (regelmäßig sind dies die Nettoentnahmen bzw. Einzahlungsüberschüsse) mit einem adjustierten Kalkulationszinsfuß auf den Bewertungsstichtag diskontiert, wobei zur Reduzierung der Komplexität stets erhebliche "Vereinfachungen" erforderlich sind.

Den weiterführenden Text finden Sie unter www.unternehmenswertrechner.de
in Abschnitt B.3.

 

 

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4.2 Berichtigung und Vervollständigung

 

Sofern Sie feststellen, dass uns unrichtige personenbezogene Daten von Ihnen vorliegen, können Sie von uns die unverzügliche Berichtigung dieser unrichtigen Daten verlangen. Bei unvollständigen Sie betreffenden personenbezogenen Daten können sie die Vervollständi-gung verlangen.

 

 

4.3 Löschung

 

Sie haben ein Recht auf Löschung ("Recht auf Vergessenwerden"), sofern die Verarbeitung nicht zur Ausübung des Rechts auf freie Meinungsäußerung, des Rechts auf Information oder zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung oder zur Wahrnehmung einer Aufgabe, die im öffentlichen Interesse liegt, erforderlich ist und einer der nachstehenden Gründe zutrifft:

- Die personenbezogenen Daten sind für die Zwecke, für die sie verarbeitet wurden, nicht mehr notwendig.

- Die Rechtfertigungsgrundlage für die Verarbeitung war ausschließlich Ihre Einwilligung, welche Sie widerrufen haben.

- Sie haben Widerspruch gegen die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten einge-legt, die wir öffentlich gemacht haben.

- Sie haben Widerspruch gegen die Verarbeitung von uns nicht öffentlich gemachter per-sonenbezogener Daten eingelegt und es liegen keine vorrangigen berechtigten Gründe für die Verarbeitung vor.

- Ihre personenbezogenen Daten wurden unrechtmäßig verarbeitet.

- Die Löschung der personenbezogenen Daten ist zur Erfüllung einer gesetzlichen Ver-pflichtung, der wir unterliegen, erforderlich.

 

Kein Anspruch auf Löschung besteht, wenn die Löschung im Falle rechtmäßiger nicht auto-matisierter Datenverarbeitung wegen der besonderen Art der Speicherung nicht oder nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand möglich und Ihr Interesse an der Löschung gering ist. In diesem Fall tritt an die Stelle einer Löschung die Einschränkung der Verarbeitung.

 

 

4.4 Einschränkung der Verarbeitung

 

Sie können von uns die Einschränkung der Verarbeitung verlangen, wenn einer der nachste-henden Gründe zutrifft:

- Sie bestreiten die Richtigkeit der personenbezogenen Daten. Die Einschränkung kann in diesem Fall für die Dauer verlangt werden, die es uns ermöglicht, die Richtigkeit der Daten zu überprüfen.

- Die Verarbeitung ist unrechtmäßig und Sie verlangen statt Löschung die Einschränkung der Nutzung Ihrer personenbezogenen Daten.

- Ihre personenbezogenen Daten werden von uns nicht länger für die Zwecke der Verar-beitung benötigt, die Sie jedoch zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen benötigen.

- Sie haben Widerspruch gem. Art. 21 Abs. 1 DSGVO eingelegt. Die Einschränkung der Verarbeitung kann solange verlangt werden, wie noch nicht feststeht, ob unsere berech-tigten Gründe gegenüber Ihren Gründen überwiegen.

 

Einschränkung der Verarbeitung bedeutet, dass die personenbezogenen Daten nur mit Ihrer Einwilligung oder zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen oder zum Schutz der Rechte einer anderen natürlichen oder juristischen Person oder aus Gründen eines wichtigen öffentlichen Interesses verarbeitet werden. Bevor wir die Einschrän-kung aufheben, haben wir die Pflicht, Sie darüber zu unterrichten.

 

 

4.5 Datenübertragbarkeit

 

Sie haben ein Recht auf Datenübertragbarkeit, sofern die Verarbeitung auf Ihrer Einwilligung (Art. 6 Abs. 1 Satz 1 Buchst. a) oder Art. 9 Abs. 2 Buchst. a) DSGVO) oder auf einem Vertrag beruht, dessen Vertragspartei Sie sind und die Verarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren erfolgt. Das Recht auf Datenübertragbarkeit beinhaltet in diesem Fall folgende Rechte, sofern hierdurch nicht die Rechte und Freiheiten anderer Personen beeinträchtigt werden: Sie kön-nen von uns verlangen, die personenbezogenen Daten, die Sie uns bereit gestellt haben, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zu erhalten. Sie haben das Recht, diese Daten einem anderen Verantwortlichen ohne Behinderung unserseits zu über-mitteln. Soweit technisch machbar, können Sie von uns verlangen, dass wir Ihre personenbe-zogenen Daten direkt an einen anderen Verantwortlichen übermitteln.

 

 

4.6 Widerspruch

 

Sofern die Verarbeitung auf Art. 6 Abs. 1 Satz 1 Buchst. e) DSGVO (Wahrnehmung einer Aufgabe im öffentlichen Interesse oder in Ausübung öffentlicher Gewalt) oder auf Art. 6 Abs. 1 Satz 1 Buchst. f) DSGVO (berechtigtes Interesse des Verantwortlichen oder eines Dritten) beruht, haben Sie das Recht, aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen die Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten Widerspruch einzulegen. Das gilt auch für ein auf Art. 6 Abs. 1 Satz 1 Buchst. e) oder Buchst. f) DSGVO gestütztes Profiling. Nach Ausübung des Widerspruchsrechts verarbeiten wir Ihre personenbezogenen Daten nicht mehr, es sei denn, wir können zwingende schutz-würdige Gründe für die Verarbeitung nachweisen, die Ihre Interessen, Rechte und Freiheiten überwiegen, oder die Verarbeitung dient der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen. Sie können jederzeit Widerspruch gegen die Verarbeitung der Sie betreffenden personenbe-zogenen Daten zu Zwecken der Direktwerbung einlegen. Das gilt auch für ein Profiling, das mit einer solchen Direktwerbung in Verbindung steht. Nach Ausübung dieses Widerspruchs-rechts werden wir die betreffenden personenbezogenen Daten nicht mehr für Zwecke der Direktwerbung verwenden. Sie haben die Möglichkeit, den Widerspruch telefonisch, per E-Mail, ggf. per Telefax oder an unsere zu Beginn dieser Datenschutzerklärung aufgeführte Postadresse unserer Kanzlei formlos mitzuteilen.

 

4.7 Widerruf einer Einwilligung

 

Sie haben das Recht, eine erteilte Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu wider-rufen. Der Widerruf der Einwilligung kann telefonisch, per E-Mail, ggf. per Telefax oder an unsere Postadresse formlos mitgeteilt werden. Durch den Widerruf wird die Rechtmäßigkeit der Datenverarbeitung, die aufgrund der Einwilligung bis zum Eingang des Widerrufs erfolgt ist, nicht berührt. Nach Eingang des Widerrufs wird die Datenverarbeitung, die ausschließlich auf Ihrer Einwilligung beruhte, eingestellt.

 

4.8 Beschwerde

 

Wenn Sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten rechtswidrig ist, können Sie Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde für den Daten-schutz einlegen, die für den Ort Ihres Aufenthaltes oder Arbeitsplatzes oder für den Ort des mutmaßlichen Verstoßes zuständig ist.

 

 

5. Stand und Aktualisierung dieser Datenschutzerklärung

 

Diese Datenschutzerklärung hat den Stand vom 25. Mai 2018. Wir behalten uns vor, die Datenschutzerklärung zu gegebener Zeit zu aktualisieren, um den Datenschutz zu verbessern und/oder an geänderte Behördenpraxis oder Rechtsprechung anzupassen.